Elternverein fordert, nun endlich die Sonderschulen auf ähnliche Fälle zu überprüfen
Erstmals muss ein Bundesland einem ehemaligen Sonderschüler Schadenersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld zahlen. Das entsprechende Grundurteil hatte der Kläger Nenad M. schon am 18. Juli vor dem Landgericht Köln erstritten (AZ 5 O 182/16). Die Kammer hatte in ihrem Urteil festgestellt, dass die Sonderschullehrer mit der jahrelang immer wieder erneuerten falschen Einstufung des Schülers in den Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" und mit dem Festhalten des Jungen auf der Sonderschule "Geistige Entwicklung" erheblich gegen ihre Amtspflichten verstoßen haben. Heute verlautete aus der zuständigen Bezirksregierung Köln, dass das Land NRW auf eine Berufung gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht verzichtet und damit die Zahlung von Schadenersatz und ggf Schmerzensgeld akzeptiert.